Aviyard bietet eine Beratung in deutschem und französischem Steuerrecht.
Unser Anspruch? Das Steuerrecht ohne Sprachbarriere zugänglich machen und konkrete, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen anbieten.
Die Kanzlei Aviyard wurde von Alexandra Serlinger, Rechtsanwältin & Avocate, und Jordan Celestin-Urbain, Steuerberater & Avocat, gegründet.
Die Beratung der Kanzlei Aviyard ist von einer doppelten deutschen & französischen Steuerkultur geprägt und bietet individuelle Lösungen für Ihre Projekte und steuerlichen Themen.
Das Team der Kanzlei Aviyard beherrscht sowohl Deutsch, Französisch als auch Englisch und macht das Steuerrecht in der für Sie passenden Sprache verständlich.
Wir beraten Sie in der Umsetzung Ihrer Projekte und der Analyse Ihrer persönlichen Situation.
Wir unterstützen und vertreten Sie bei jedem Schritt des Steuerverfahrens, von der Prüfung bis ggf. zum Gericht.
Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung Ihrer deklaratorischen Steuerpflichten.
Alexandra Serlinger ist Rechtsanwältin und Avocate. In Deutschland ist sie bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und in Frankreich bei der Barreau des Hauts de Seine zugelassen.
Alexandra Serlinger war in internationalen Anwaltskanzleien in Paris und bei KPMG in Deutschland tätig.
Mit 15 Jahren Berufserfahrung machte sie sich in 2021 zunächst im Rahmen einer eigenen Anwaltskanzlei selbständig, bevor sie Aviyard & Partner gründete. Sie ist sowohl im deutschen als auch im französischen Steuerrecht tätig.
Jordan Celestin-Urbain ist Steuerberater, angemeldet bei der Steuerberaterkammer Düsseldorf, und Avocat.
Er war nacheinander bei CMS Bureau Francis Lefebvre in Paris, EY in Düsseldorf und bei der im DAX notierten Gesellschaft Brenntag in Essen tätig. Eine besondere Expertise hat er im Bereich des deutschen und französischen Umsatzsteuerrechts entwickelt.
Sowohl im deutschen als auch im französischen Steuerrecht verfügt Jordan Celestin-Urbain über mehr als 15 Jahre Berufserfahrung, die er in der Beratung und der Industrie erworben hat.
Zusammen mit Alexandra Serlinger gründete er 2024 die Kanzlei Aviyard & Partner.
Das Erfolgshonorar darf nicht die einzige Vergütung sein und kann im Rahmen einer Vereinbarung vorgesehen werden, die die Höhe des Fest- sowie Erfolgshonorars festlegt.